Kapitel: Leben in der Demokratie
Frage 17
Katalog-ID g017
g017
Die deutschen Gesetze verbieten …
- 1 Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
- 2 Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.
- 3 Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
- 4 Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.
Antwort anzeigen
Richtige Antwort: Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.
Artikel 3 verpflichtet den Staat zur Gleichbehandlung. Benachteiligungen wegen Herkunft, Geschlecht, Sprache, Glauben oder Behinderung sind verboten.