Kapitel: Leben in der Demokratie

Frage 13

Katalog-ID g013

g013

Im Parlament steht der Begriff „Opposition“ für ...

  1. 1 die regierenden Parteien.
  2. 2 die Fraktion mit den meisten Abgeordneten.
  3. 3 alle Parteien, die bei der letzten Wahl die 5 %-Hürde erreichen konnten.
  4. 4 alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.
Antwort anzeigen

Richtige Antwort: alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.

Die Opposition sind die Abgeordneten, die die Regierung nicht tragen. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren und eigene Vorschläge einzubringen.

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