Dieses Angebot ist ein privates Lernangebot und steht in keiner Verbindung zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder zu einer anderen Behörde. Die Fragen stammen aus dem amtlichen Gesamtfragenkatalog zum Einbürgerungstest. Maßgeblich ist immer die Auskunft der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Anlage 1 EinbTestV im Original
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