Thema 1.2.2

Gerichte, Polizei und Rechtsschutz

1.2 Rechtsstaat und Justiz Etwa 1 Min. Lesezeit

Ein Richter oder eine Richterin arbeitet an einem Gericht und spricht Urteile. Richter gehören zur rechtsprechenden Gewalt, der Judikative, und sind unabhängig. Ein Verfahren vor Gericht heißt Prozess.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Sie haben kein Jurastudium und entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld und Strafe.

Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin berät Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht. Für eine Ehescheidung braucht man in Deutschland anwaltliche Unterstützung.

Für Streit aus dem Arbeitsleben ist das Arbeitsgericht zuständig — zum Beispiel bei einer ungerechtfertigten Kündigung. Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, erhebt Kündigungsschutzklage, und zwar innerhalb einer kurzen Frist.

Die Polizei gehört zur Exekutive. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen und Gefahren abzuwehren — nicht, das Land zu verteidigen (das ist die Bundeswehr) und nicht, Gesetze zu beschließen.

Zu einem Prozess kommt es, wenn jemand eine Straftat begangen hat und angeklagt wird. Jugendliche sind ab 14 Jahren strafmündig: sie werden bestraft, aber nach dem Jugendstrafrecht und nicht wie Erwachsene.

Fragen zu diesem Thema

13 Fragen

g042

Wer beschließt in Deutschland ein neues Gesetz?

  1. 1 die Regierung
  2. 2 das Parlament
  3. 3 die Gerichte
  4. 4 die Polizei
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Richtige Antwort: das Parlament

Gesetze beschließt das Parlament, also der Bundestag; bei vielen Gesetzen muss der Bundesrat zustimmen.

g139

Wann kommt es in Deutschland zu einem Prozess vor Gericht? Wenn jemand …

  1. 1 zu einer anderen Religion übertritt.
  2. 2 eine Straftat begangen hat und angeklagt wird.
  3. 3 eine andere Meinung als die der Regierung vertritt.
  4. 4 sein Auto falsch geparkt hat und es abgeschleppt wird.
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Richtige Antwort: eine Straftat begangen hat und angeklagt wird.

Zu einem Strafprozess kommt es, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage wegen einer Straftat erhebt.

g140

Was macht ein Schöffe / eine Schöffin in Deutschland? Er / Sie …

  1. 1 entscheidet mit Richtern / Richterinnen über Schuld und Strafe.
  2. 2 gibt Bürgern / Bürgerinnen rechtlichen Rat.
  3. 3 stellt Urkunden aus.
  4. 4 verteidigt den Angeklagten / die Angeklagte.
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Richtige Antwort: entscheidet mit Richtern / Richterinnen über Schuld und Strafe.

Schöffinnen und Schöffen sind Laien und entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld und Strafe. Ihre Stimme zählt gleich viel.

g141

Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?

  1. 1 ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin
  2. 2 ein Richter / eine Richterin
  3. 3 ein Schöffe / eine Schöffin
  4. 4 ein Staatsanwalt / eine Staatsanwältin
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Richtige Antwort: ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten in Rechtsfragen und vertreten ihre Mandanten vor Gericht.

g144

Ein Richter / eine Richterin gehört in Deutschland zur …

  1. 1 vollziehenden Gewalt.
  2. 2 rechtsprechenden Gewalt.
  3. 3 planenden Gewalt.
  4. 4 gesetzgebenden Gewalt.
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Richtige Antwort: rechtsprechenden Gewalt.

Gerichte üben die rechtsprechende Gewalt aus; ihre Unabhängigkeit sichert Artikel 97 des Grundgesetzes.

g148

Was ist eine Aufgabe der Polizei in Deutschland?

  1. 1 das Land zu verteidigen
  2. 2 die Bürgerinnen und Bürger abzuhören
  3. 3 die Gesetze zu beschließen
  4. 4 die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen
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Richtige Antwort: die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen

Die Polizei überwacht die Einhaltung der Gesetze, wehrt Gefahren ab und ermittelt bei Straftaten. Urteilen darf sie nicht.

g150

Ein Gerichtsschöffe / eine Gerichtsschöffin in Deutschland ist …

  1. 1 der Stellvertreter / die Stellvertreterin des Stadtoberhaupts.
  2. 2 ein ehrenamtlicher Richter / eine ehrenamtliche Richterin.
  3. 3 ein Mitglied eines Gemeinderats.
  4. 4 eine Person, die Jura studiert hat.
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Richtige Antwort: ein ehrenamtlicher Richter / eine ehrenamtliche Richterin.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie brauchen keine juristische Ausbildung und werden für fünf Jahre berufen.

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